Luther 1912 mit Strongs
Versliste
Wenn ein WeibH802 dem HErrnH3068 ein GelübdeH5088 tutH5087 und sich verbindetH631+H632, solange sie in ihres VatersH1 HauseH1004 und ledigH5271 ist,
und ihr GelübdeH5088 und VerbündnisH632, das sie nimmtH631 auf ihre SeeleH5315, kommtH8085 vorH8085 ihren VaterH1, und er schweigtH2790 dazu, so giltH6965 all ihr GelübdeH5088 und all ihr VerbündnisH632, das sie ihrer SeeleH5315 aufgelegtH631 hat.
Wo aber ihr VaterH1 ihr wehrtH5106 des TagesH3117, wenn er's hörtH8085, so giltH6965 kein GelübdeH5088 noch VerbündnisH632, das sie auf ihre SeeleH5315 genommenH631 hat; und der HErrH3068 wird ihr gnädigH5545 sein, weil ihr VaterH1 ihr gewehrtH5106 hat.