Elberfelder Übersetzung Edition CSV
Versliste
Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend mit dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Haus Israel soll es gehören.
Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach {D. h. eig. der Breite nach, da es die Schmalseite ist: Aber hier und in Kap. 48 bedeutet der Ausdruck „Länge“ stets die sich von Osten nach Westen erstreckende Seite. Siehe die Anm. zu Kap. 48,21.} gleichlaufend mit einem der Stammesanteile {W. Anteile.}, die von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.
Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen mein Volk nicht mehr bedrücken, sondern das Land dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen {Eig. geben.}.