Elberfelder Übersetzung Edition CSV
Versliste
Und was er an dem Heiligen {Eig. von den heiligen (o. geheiligten, o. geweihten) Dingen weg, d. h., was er von den heiligen Dingen weggenommen hat.} gesündigt hat, soll er erstatten und dessen Fünftel darüber hinzufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden.